Da es in letzter Zeit wieder häufiger zu Beschwerden über durch Hundekot verunreinigte Geh- und Radwege,
Gehsteige, Spielplätze und Grünanlagen kommt, möchten wir darauf hinweisen, dass Besitzer von
Hunden laut § 92 StVO 1960 dafür Sorge zu tragen haben, dass diese Flächen nicht verunreinigt bzw.
unverzüglich gereingt werden. Abgesehen von den Straffolgen können Personen zur Kostentragung für die
Entfernung oder Reinigung herangezogen werden.
Wir möchten daran erinnern, dass im Gemeindegebiet Spender mit Sackerl zur Entsorgung von Hundekot
aufgestellt sind, um den Hundebesitzern die Beseitigung der „Trümmerl“ ihrer Lieblinge zu erleichtern. Die
Spender befinden sich in Scheibmühl nahe dem Anwesen Bahnhofstraße 3, weiters am Traisendamm beim
Proisldenkmal (nahe Traisensteg), beim Gölsensteg am Gölsendamm sowie in der WAG-Siedlung nahe
dem Wohnhaus Ebnerstraße 53.
Um unseren Ort sauber und lebenswert zu erhalten, bitte wir die Hundebesitzer noch einmal eindringlich,
diese Einrichtungen auch zu benützen und die Vorschriften einzuhalten!
Mo, 26. März 2018