Gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt (ÖStP 2012) sind die Gemeinden verpflichtet, den Voranschlag und den Rechnungsabschluss samt Beilagen im Internet zu veröffentlichen.
Rechtsgrundlage für den Rechnungsabschluss: § 84 NÖ Gemeindeordnung
Bestimmung für den Voranschlag gemäß § 73 Abs. 5 NÖ Gemeindeordnung
Voranschlag und Rechnungsabschluss sind zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung (für Statistik) ermöglicht. Aus diesem Grund finden Sie die Daten hier auch in Form einer .txt-Datei. Zusätzlich ist eine Veröffentlichung im Internet in einem Format, das keine Veränderung der Daten ermöglicht, zulässig (PDF-Files).
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